
MedAT-Quoten und Kontingentregelung: So findest du dein richtiges Kontingent zur Anmeldung

Bei der Online-Anmeldung für den Medizin-Aufnahmetest in Humanmedizin (MedAT-H) musst du angeben, welche Kontingentregelung zutrifft bzw. welcher MedAT-Quote du angehörst. Es stehen hierzu “Österreich”, “EU“ und “Nicht-EU” als Kontingente zur Auswahl. Für Zahnmediziner:innen entfällt jegliche Quote.
Die Quoteneinteilung der MedUni Wien, MedUni Innsbruck und MedUni Graz entsprechen seit 2018 nun inhaltlich jenen der medizinischen Fakultät JKU Linz. Damit du die richtige Wahl triffst, erklären wir dir hier die wichtigsten Kriterien.

Allgemeines zur Kontingentregelung
Die Kontingentregelung im MedAT wurde 2013 eingeführt. Seitdem gibt es die Aufteilung der Studienplätze nach Ausbildung der Bewerbenden.
Eine der weitreichendsten Änderungen zur MedAT-Anmeldung der letzten Jahre stellt die Regelung der Kontingente dar. Im Jahr 2019 wurde die Kontingentregelung im MedAT-Z komplett aufgehoben. Nach dem Medizin-Aufnahmetest für Zahnmedizin bekommen die besten der Rangliste – unabhängig von Kontingenten und Quoten – einen Studienplatz.
Willst du Humanmedizin studieren musst du bei deiner Online-Anmeldung zum medizinischen Aufnahmetest (MedAT-H) das für dich zutreffende MedAT-Kontingent angeben. Das ist für viele direkt eindeutig, manchmal kann es aber mehrere Wege geben, weshalb du im Folgenden umfassende Erklärungen zu allen MedAT-Quoten findest.
- 75 % für Bewerber:innen mit österreichischem Maturazeugnis
- 20 % für Bewerber:innen mit Matura- bzw. Abiturzeugnis und gleichwertiger Ausbildung innerhalb der EU (auch die des AT-Kontingents)
- 5 % für alle Bewerber:innen inkl. jener aus Drittstaaten
Aus der gegebenen Regelung erschließt sich, dass mindestens 95 Prozent der verfügbaren Studienplätze an Studienwerbende aus den Kontingenten Österreich und EU gehen. Mindestens 75 Prozent der Medizinstudienplätze sind dem Österreich-Kontingent vorbehalten.
Die restlichen 5 Prozent der Plätze werden an all jene Studienwerbende vergeben, die unter den Besten in der Rangliste sind und können allen Werbenden zur Verfügung stehen. Eine fixe Anzahl an Studienplätzen existiert für EU-Werbende und nicht-EU-Werbende seit 2018 nicht mehr.
Diese Regelung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass genügend Studienplätze für in Österreich ausgebildete Schüler:innen verfügbar bleiben.
Das Österreich-Kontingent (AT-Kontingent)
Dieses Kontingent gilt für alle, die ihr Reifezeugnis in Österreich erworben haben oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen. Entscheidend ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern wo das Zeugnis ausgestellt wurde.
Wer zählt dazu?
- Personen mit einem österreichischen Reifezeugnis.
- Reifezeugnisse bestimmter Personengruppen (gemäß Personengruppenverordnung)
- Luxemburg und Liechtenstein – Reifezeugnisse aus diesen Ländern sind gleichgestellt.
- Europäisches Abiturzeugnis – Berechtigt zur Teilnahme am Österreich-Kontingent, da es in allen EU-Mitgliedsstaaten gleichgestellt ist.
MedAT-Bestehensgrenzen im AT-Kontingent nach Standort
IB Diploma – keine automatische Zuordnung
Hast du ein International Baccalaureate (IB Diploma)? Dann wirst du nicht automatisch der AT-Quote zugeordnet – auch nicht, wenn du es an einer Schule in Österreich gemacht hast. Prüfe daher, ob du unter die Personengruppenverordnung fällst.
Wichtig: Falls du nicht ins Österreich–Kontingent fällst, wirst du dem EU-Kontingent oder dem internationalen Kontingent zugeordnet. Achte darauf, dass du alle notwendigen Nachweise frühzeitig organisierst!

Falls du die Möglichkeit hast, dich in mehreren Quoten zu bewerben, empfehlen wir dir das AT-Kontingent, gefolgt vom EU-Kontingent.
Das EU-Kontingent
Dieses Kontingent gilt für EU-Bürger:innen sowie gleichgestellte Personen, die ihr Reifezeugnis weder in Österreich noch in einem Land erworben haben, das einem österreichischen Reifezeugnis gleichgestellt ist.
Wer zählt dazu?
- EU-Bürger:innen, die ihr Reifezeugnis z. B. in Deutschland, aber nicht in Österreich erworben haben.
- EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen.
- Begünstigte Drittstaatsangehörige mit bestimmten Aufenthaltstiteln:
- “Daueraufenthalt – EU” (ausgestellt von österreichischen oder anderen EU-Behörden mit Niederlassungsbewilligung für Österreich).
- “Daueraufenthaltskarte” (ausgestellt von österreichischen Behörden).
- Türkische Staatsangehörige, die:
- ordnungsgemäß bei ihren in Österreich lebenden Eltern wohnen, und
- deren Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren.
Solltest du unter die Personengruppenverordnung fallen, wirst du dennoch dem Österreich-Kontingent zugeordnet. Gleiches gilt für Personen, deren Reifezeugnis aufgrund bi- oder multilateraler Verträge (z. B. Liechtenstein, Luxemburg) als gleichgestellt gilt.
MedAT-Bestehensgrenzen im EU-Kontingent und n.EU-Kontingent nach Standort
In den letzten Jahren benötigten Werbende im EU-Kontingent (und nur im EU-Kontingent gleichgestellten Personen) in Innsbruck oftmals höhere Testergebnisse als Personen mit österreichischem Reifezeugnis (oder gleichgestellten Personen), um an einen Studienplatz zu gelangen.
Das Nicht-EU-Kontingent / Internationale Quote
Diese Quote betrifft alle Studienwerber:innen, die keine EU-Staatsbürgerschaft besitzen und nicht mit EU-Bürger:innen gleichgestellt sind. Voraussetzung ist zudem, dass das Reifezeugnis nicht in Österreich ausgestellt wurde und nicht als gleichwertig anerkannt ist.
Wer zählt dazu?
- Drittstaatsangehörige, die ihr Reifezeugnis nicht in Österreich erworben haben.
- Amerikanische Staatsangehörige mit deutschem Abitur.
- Drittstaatsangehörige mit einem IB Diploma.
Falls jedoch die Personengruppenverordnung auf dich zutrifft, wirst du dem Österreich-Kontingent zugeordnet.
Wer fällt unter die Personengruppenverordnung?
Folgende Personengruppen werden in Österreich in Bezug auf den Hochschulzugang gleichgestellt:
- Personen mit diplomatischen Privilegien oder deren Familienangehörige, sofern sie in Österreich auf Grundlage internationaler Abkommen Immunitäten genießen.
- Nachweis: Legitimationskarte des österreichischen Außenministeriums.
- In Österreich akkreditierte, hauptberuflich tätige Auslandsjournalist:innen sowie deren Familienangehörige.
- Nachweis: Akkreditierungsurkunde.
- Personen mit mindestens fünf Jahren ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich vor der ersten Antragstellung oder mit mindestens einem gesetzlichen Unterhaltspflichtigen, der diese Voraussetzung erfüllt.
- Nachweis: Meldebestätigung und ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde.
- Personen mit staatlich finanzierten Stipendien für das angestrebte Studium, sofern diese ausdrücklich für Stipendienzwecke vorgesehen sind.
- Nachweis: Bestätigung über die Zuerkennung des Stipendiums.
- Absolvent:innen österreichischer Auslandsschulen sowie deutsch- oder ladinischsprachiger Südtiroler Sekundarschulen zweiten Grades, falls ihr Abschluss nicht bereits anderweitig als österreichisches Reifezeugnis anerkannt wird.
- Nachweis: Reifezeugnis.
- Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte gemäß Asylgesetz, die in Österreich einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben.
- Nachweis: Asylbescheid, Asylkarte oder Konventionspass plus Meldebestätigung.
- Personen mit Reifezeugnissen aus Liechtenstein oder Luxemburg, da diese aufgrund internationaler Abkommen österreichischen Reifezeugnissen gleichgestellt sind.
Wenn du unter die Personengruppenverordnung fällst, kannst du dem AT-Kontingent zugeordnet werden.
Fazit
Nun weißt du alles zur Kontingentregelung. Du solltest nun bestens einschätzen können, welches MedAT-Kontingent bzw. welche Quote für dich gilt und du bei deiner Online-Anmeldung zum medizinischen Aufnahmetest angeben musst.
Du weißt nun auch, dass alle EU-Bürger:innen, die in Österreich ihr Reifezeugnis erworben haben (bzw. gleichgestellt sind), in die 75 Prozent Regelung fallen. Da diese in der Regel EU-Bürger:innen gleichgestellt sind, können diese auch auf die gesamten 95 Prozent der EU-Bürger:innen und auf die restlichen fünf Prozent der verfügbaren Studienplätze zugreifen.

Ein spannender Fakt: Theoretisch könnten 100 Prozent der Plätze bei dementsprechender Testleistung an Personen mit einem in Österreich ausgestellten Reifezeugnis (oder gleichgestellten Personen) fallen. Dies ist allerdings unrealistisch, da vor allem der Andrang der europäischen Werbenden ohne österreichischem Reifezeugnis (bzw. nur dem EU-Kontingent gleichgestellten Personen) sehr hoch ist.
Alle europäischen Staatsbürger:innen, die ihr Reifezeugnis innerhalb oder außerhalb der EU absolviert haben, fallen in die 95–Prozent–Regelung, wobei mindestens 75 Prozent der Studienplätze für Personen mit österreichischem Reifezeugnis (oder gleichgestellten Personen) zur Verfügung stehen.
Das bedeutet, dass im besten Fall maximal 25 Prozent (setzt sich so zusammen: 95 – 75 + 5 = 25, statt 20 Prozent wie vorher) der Studienplätze an EU-Bürger:innen ohne österreichischem Reifezeugnis (oder nur im EU-Kontingent gleichgestellten Personen) fallen könnten, sollten sie den MedAT hervorragend absolvieren.
In Summe ergeben die maximal möglichen Studienplätze der einzelnen Quoten eine größere Zahl, als die Anzahl der Gesamtstudienplätze. Je nachdem, wie gut die Bewerbenden in den diversen Kontingenten abschneiden, werden unterschiedlich viele Plätze in jedem Kontingent ausgestellt. So können, wie vorhin indirekt erwähnt, rein theoretisch auch 0 Plätze im nicht-EU- und EU-Kontingent in einem Jahr auf Basis des Testergebnisses vergeben werden, wenn die Bewerbenden dieser zwei Kontingente wirklich schlecht am Testtag abschneiden.
FAQ: Kontingentregelung / MedAT-Quoten
Die Kontingentregelung teilt die Studienplätze nach dem Bildungsweg der Bewerbenden auf. Seit 2013 gibt es eine feste Verteilung der Studienplätze nach Herkunft des Reifezeugnisses.
Wenn du am MedAT teilnimmst, werden die verfügbaren Studienplätze folgendermaßen vergeben: 75 % für Bewerbende mit österreichischem Maturazeugnis, 20 % für Bewerbende mit einem Matura-/Abiturzeugnis aus der EU, 5 % für alle Bewerbenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Ausbildungsort.
Nein, die endgültige Platzvergabe hängt von den Testergebnissen ab. Rein theoretisch könnten 100 % der Studienplätze an Bewerbende mit österreichischem Reifezeugnis gehen, wenn diese die besten Ergebnisse erzielen.
Wenn du die Möglichkeit hast, solltest du dich für das AT-Kontingent entscheiden, da hier die Mindestpunktzahlen in den letzten Jahren meist niedriger waren als im EU-Kontingent.
Wenn du dein Reifezeugnis in Österreich erworben hast oder dein Abschluss als gleichwertig anerkannt wird, fällst du ins AT-Kontingent. Dazu zählst du aber auch, wenn du unter die Personengruppenverordnung fällst, du dein Reifezeugnis in Luxemburg und Liechtenstein erworben hast, oder Inhaber:in eines europäischen Abiturzeugnisses bist.
Wenn du eine EU-Bürger:in mit einem Reifezeugnis aus einem anderen EU-Land als Österreich bist, z.B. als Deutsche:r., EWR-Bürger:in oder und Schweizer:in. Aber auch, wenn du Drittstaatsangehörige:r mit bestimmten Aufenthaltstiteln bist, oder türkische:r Staatsangehörige:r mit Eltern, die in Österreich arbeiten oder gearbeitet haben.
Wenn du keine EU-Staatsbürgerschaft besitzt und nicht mit EU-Bürger:innen gleichgestellt bist, wirst du dem Nicht-EU-Kontingent zugeordnet. Das betrifft dich, wenn du Drittstaatsangehörige:r mit ausländischem Reifezeugnis, amerikanische:r Staatsangehörige:r mit deutschem Abitur oder Drittstaatsangehörige:r mit IB-Diploma bist.
Wenn du unter die Personengruppenverordnung fällst, kannst du dem AT-Kontingent zugeordnet werden.
Wenn du unter die Personengruppenverordnung fällst, wirst du dem AT-Kontingent zugeordnet. Dazu gehörst du, wenn du eine diplomatische Person oder deren Angehörige:r oder akkreditierte:r Auslandsjournalist:in oder deren Familie bist. Das gilt ebenfalls für Personen mit mindestens fünf Jahren ununterbrochenem Hauptwohnsitz in Österreich, Personen mit staatlich finanzierten Stipendien für das Medizinstudium. Solltest du Absolvent:in einer österreichischen Auslandsschule oder deutsch- bzw. ladinischsprachiger Südtiroler Schule sein, kannst du auch dem AT-Kontingent zugeordnet werden.
Eine weitere Ausnahme gilt für Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte.