Gewidmete Studienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse

Eine neue Chance für angehende Medizinstudierende!
In einem dynamischen Bildungsumfeld, das stets nach Verbesserung und Anpassung strebt, hat das österreichische Bildungssystem eine innovative Initiative ins Leben gerufen, die angehenden Medizinstudierenden eine einzigartige Möglichkeit bietet.
Ab dem Studienjahr 2024/2025 können Studienwerbende der Humanmedizin sich für gewidmete Studienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse bewerben.
Diese Initiative öffnet neue Wege, um engagierte und motivierte Medizinenthusiast:innen in den medizinischen Sektor zu integrieren, die bereit sind, einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten.
Was sind gewidmete Studienplätze für das Medizinstudium?
Speziell reservierte Studienplätze in gewissem Kontingent nach Institution
An allen öffentlichen österr. medizinischen Universitäten und der med. Fakultät JKU Linz
Ausschließlich für Studienwerber:innen für das Studium Humanmedizin
Diese Studienplätze sind für Personen vorgesehen, die sich im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung mit einer Institution verpflichten, nach ihrem Abschluss Aufgaben im öffentlichen Interesse zu erfüllen.
Diese Verpflichtung stellt eine Brücke zwischen akademischer Ausbildung und gesellschaftlichem Engagement dar. Sie bietet Studierenden die Möglichkeit, von Beginn ihres Studiums an einen klaren und zielgerichteten Weg zu verfolgen und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Institutionen, Kontingente, Studienplätze
Mehrere Institutionen nehmen an diesem Programm teil, darunter:
- Bundesministerium für Landesverteidigung (10),
- Österreichische Gesundheitskasse (13),
- Bundesministerium für Inneres (3),
- Bundesland Wien (12),
- Bundesland Niederösterreich (11),
- Bundesland Oberösterreich (10),
- Bundesland Steiermark (8),
- Bundesland Tirol (5),
- Bundesland Kärnten (4),
- Bundesland Salzburg (4),
- Bundesland Vorarlberg (3)
- Bundesland Burgenland (2)
Je Institution steht nur ein bestimmtes Kontingent zur Verfügung. Zudem ist eine Teilnahme ausschließlich bei einer der folgenden Institutionen möglich.
Erfolgt eine mehrfache Bewerbung (an mehreren Institutionen), so kommt es automatisch zum Ausschluss der Bewerbung in allen Sub-Quoten der jeweiligen Universität.
Falls du dir ebenfalls im regulären AT/EU/n.EU-Kontingent einen Studienplatz sichern kannst, so besteht binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe des MedAT–Ergebnisses an manchen Institutionen die Möglichkeit den unterschriebenen Vertrag zu kündigen.
Sollte dein Testergebnis nicht für die 75-Prozent-Sub-Quote ausreichen, so tritt der Dienstvertrag nicht in Kraft und ist gegenstandslos.
Jede Institution bietet ein spezifisches Kontingent an Studienplätzen und setzt eigene Aufnahmekriterien aber auch eigene Anreize.
An welchen Medizinischen Universitäten stehen gewidmete Studienplätze zur Verfügung?
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Medizinische Universität Wien
Institution | Maximale Anzahl gewitmeter Studienplätze |
---|---|
Bundesministerium für Landesverteidigung | 10 Studienplätze |
Bundesministerium für Inneres | 1 Studienplatz |
Österreichische Gesundheitskasse | 2 Studienplätze |
Land Wien | 12 Studienplätze |
Land Niederösterreich | 7 Studienplätze |
Land Burgenland | 2 Studienplätze |
Medizinische Universität Innsbruck
Institution | Maximale Anzahl gewitmeter Studienplätze |
---|---|
Bundesministerium für Inneres | 1 Studienplatz |
Österreichische Gesundheitskasse | 5 Studienplätze |
Land Salzburg | 4 Studienplätze |
Land Tirol | 5 Studienplätze |
Land Vorarlberg | 3 Studienplätze |
Medizinische Universität Graz
Institution | Maximale Anzahl gewitmeter Studienplätze |
---|---|
Bundesministerium für Inneres | 1 Studienplatz |
Österreichische Gesundheitskasse | 4 Studienplätze |
Land Kärnten | 4 Studienplätze |
Land Steiermark | 8 Studienplätze |
Medizinische Fakultät der JKU Linz
Institution | Maximale Anzahl gewitmeter Studienplätze |
---|---|
Österreichische Gesundheitskasse | 2 Studienplätze |
Land Niederösterreich | 4 Studienplätze |
Land Oberösterreich | 10 Studienplätze |
Anforderungen und Bewerbungsprozess
Um für einen gewidmeten Studienplatz in Betracht gezogen zu werden, müssen Bewerbende eine Reihe von Anforderungen erfüllen:
- Vertragliche Vereinbarung: Die Bewerbenden müssen eine Vereinbarung mit einer der teilnehmenden Institutionen abschließen.
- Fristgerechte Anmeldung: Eine fristgerechte Internet-Anmeldung zum Aufnahmeverfahren MedAT-H am gewünschten Studienort ist erforderlich.
- Bezahlung der Kostenbeteiligung: Die Bewerbenden müssen die Kosten für die Teilnahme am MedAT-H begleichen.
- Teilnahme am MedAT-H: Die Bewerbenden müssen am Aufnahmetest teilnehmen und eine Mindestleistung erbringen, die über oder gleich dem Ergebnis (Gesamtwert) von 75 % der angetretenen Studienwerbenden liegt.
Es ist wichtig zu beachten, dass auch bei Erfüllung aller Anforderungen die Vergabe der gewidmeten Studienplätze durch die jeweilige Universität festgelegt wird.
Die Entscheidung zur späteren Fachausbildung für das Sonderfach ist abhängig von den verschiedenen Fachrichtungen die in der jeweiligen Institution benötigt werden. Grundsätzlich entscheidet hier die Organisation über die Wahl der Fachrichtung, wenn gleich sie ebenfalls auf die Interessen und Eignung Rücksicht nimmt.
Aufnahmekriterien nach Institution
In dieser Übersicht findest du weitere Anhaltspunkte über die jeweiligen Anforderungen und Kriterien, die je nach Institution zusätzlich zu den bereits genannten für gewidmete Plätze erfüllt werden müssen. Umfassendere Informationen dazu findest du auf der jeweiligen Website.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- volle Handlungsfähigkeit
- allgemeine Universitätsreife (Reifeprüfung, Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung für „Medizinische Studien“)
- persönliche und fachliche Eignung für eine Kaderverwendung im ÖBH (wird im Vorfeld im Rahmen einer Eignungsprüfung festgestellt)
- Höchstalter: im Kalenderjahr des MedAT darf das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein
- verlässlichkeit gem. Militärbefugnisgesetz (wird im Vorfeld im Rahmen einer Verlässlichkeitsprüfung festgestellt)
- mindestens sechs Monate Wehrdienstleistung vor Absolvierung des MedAT
Weitere Infos findest du hier.
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- unbescholtenheit
- volle Handlungsfähigkeit und Untersuchung bei einem Polizeiarzt
- zu Vertragsbeginn (1. Oktober 2025) ein Höchstalter von 45 Jahren
- für männliche Bewerber: Die vollständige Ableistung des Präsenz- oder Zivildiensts bzw. in Ausnahmefällen die Untauglichkeitsbescheinigung
- lenkberechtigung der Klasse B ohne Auflagen (ausgenommen Sehbehelfe), – diese Voraussetzung muss erst bei Dienstantritt nach dem Studium vorliegen
- abgeschlossene Ausbildung zum Rettungssanitäter mit aufrechter Zertifizierung – dieser Nachweis ist bis zum 20. Juni 2025 zu erbringen
- Hauptwohnsitz in Österreich
- freier Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- Altersgrenze: 45. Lebensjahr mit Ablauf des Kalenderjahres des MedAT-Tests noch nicht vollendet
- nach der postpromotionellen Ausbildung im Wiener Gesundheitsverbund besteht die Verpflichtung für mindestens 8 Jahre als Fachärzt*in in den geförderten Fachrichtungen im Wiener Gesundheitsverbund zu arbeiten.
- das Maßnahmenpaket gilt für Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt*innen für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Klinische Pathologie und Molekularpathologie, Orthopädie und Traumatologie, Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Strahlentherapie-Radioonkologie oder Radiologie.
- Vertragliche Vereinbarung: Es ist eine vertragliche Vereinbarung mit der NÖ Landesgesundheitsagentur (NÖ LGA) erforderlich, in der du dich verpflichtest, während des Studiums und nach Abschluss Aufgaben im öffentlichen Interesse zu übernehmen.
- Auswahlverfahren: Ein Komitee mit Vertreterinnen aus verschiedenen Bereichen des Landes Niederösterreich und der NÖ LGA wählt die Kandidatinnen aus.
- Du musst am MedAT-H teilnehmen und die von den Universitäten vorgegebenen Mindestleistungen erbringen.
- Verpflichtungserklärung: Vor dem MedAT-Aufnahmetest 2025 muss ein Dienstvertrag mit dem Land Oberösterreich bzw. dem OÖG abgeschlossen werden. Dieser Vertrag tritt nur in Kraft, wenn der MedAT 2025 erfolgreich bestanden wird.
- Studienplatzvergabe: 5 % der Gesamtstudienplätze sind für den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert. Eine erfolgreiche Bewerbung und der Abschluss des Dienstvertrags können daher die Chancen auf einen Studienplatz erhöhen.
- Studienleistung: Die Regelstudienzeit ist einzuhalten. Ein Toleranzsemester wird gewährt; bei weiteren Verzögerungen oder Abbruch des Studiums können jedoch Vertragsstrafen anfallen.
Alle Infos zu den Anforderungen und dem Bewerbungsprozess erhältst du bei der TP3/ Ärzteservice der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. E-Mail: aerzteausbildungskoordinatorin@kages.at
- Online–Bewerbungsformular vollständig (Lebenslauf, Motivationsschreiben und MedAT-Zahlungsbestätigung) an das Land Tirol übermitteln.
- Absolvierung des speziellen Bewerbungsverfahrens zur Auswahl der Kandidat:innen
- Sollte aufgrund des Testergebnisses ein regulärer Studienplatz angeboten werden, so kann dieser ohne Vertragsabschluss mit dem Land Tirol angetreten werden. Es besteht aber trotzdem die Möglichkeit, einen Ausbildungsvertrag abzuschließen und damit für die Dauer Ihres Studiums eine monatliche Ausbildungsvergütung – im Gegenzug für einen fünfjährigen Einsatz im Öffentlichen Gesundheitsdienst – zu erhalten.
Alle Infos zu den Anforderungen und dem Bewerbungsprozess erhältst du bei der Med-Servicestelle. E-Mail: paula.dostal@kgf.at
- Erfolgreicher Abschluss des Studiums der Humanmedizin an der Medizinischen Universität in Innsbruck innerhalb von sechs Jahren (maximal vier Toleranzsemester möglich, zwei davon mit Ausbildungsgeld).
- Regelmäßiger Nachweis zu Studienstatus
- Absolvierung der Basisausbildung und der Ausbildung als Facharztärztin bzw. Facharzt oder Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner in der öffentlichen Gesundheitsversorgung im Bundesland Salzburg (Fondskrankenanstalt)
- Fünf Jahre in der öffentlichen Gesundheitsversorgung (Fondskrankenanstalt oder öffentlicher Gesundheitsdienst) im Bundesland Salzburg vollzeit zu arbeiten.
- fristgerechte Teilnahme am Bewerbungsverfahren
- Österreichische Staatsbürgerschaft
- Bewerbungsschreiben/Motivationsschreiben für eine Tätigkeit als Ärztin/Arzt im öffentlichen Gesundheitsdienst beim Land Vorarlberg
- Lebenslauf (samt Sozialversicherungsnummer)
- Halbjahreszeugnis oder Maturazeugnis
Alle Informationen zu Anforderungen und Bewerbungsprozess sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 10 – Gesundheit, Referat Gesundheitsrecht zu erfragen. E-Mail: post.a10-gesundheitsrecht@bgld.gv.at
Kontaktinformationen und weitere Ressourcen
Für detaillierte Informationen zur Bewerbung und den spezifischen Anforderungen der teilnehmenden Institutionen besuche die offiziellen Webseiten der betreffenden Einrichtungen oder wende dich direkt an die angegebenen Kontaktadressen der jeweiligen Institutionen.

Die Einführung gewidmeter Studienplätze für Aufgaben im öffentlichen Interesse ist ein bedeutender Schritt zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements und der beruflichen Entwicklung zukünftiger Mediziner:innen in Österreich.
Diese Initiative verstärkt nicht nur die Brücke zwischen akademischer Bildung und gesellschaftlichem Beitrag, sondern öffnet auch Türen für Studierende, die sich leidenschaftlich für eine Karriere im Dienste der Öffentlichkeit interessieren.
Wie klingt das für dich? Hast du bereits Interesse an einem gewidmeten Studienplatz oder überlegst du noch, welche Institution die richtige für dich und deine medizinische Zukunft sein könnte?
FAQ zu gewidmeten Studienplätzen
Gewidmete Studienplätze sind reservierte Plätze für bestimmte Bewerber:innengruppen, die unter festgelegte Kriterien fallen. In Österreich gibt es gewidmete Medizin-Studienplätze insbesondere für Bewerbende aus bestimmten Regionen oder mit speziellen Verpflichtungen
Die Voraussetzungen variieren je nach Universität und Bundesland. Alle relevanten und aktuellsten Informationen dazu findest du auf der jeweiligen Website.
Gewidmete Studienplätze gibt es für die folgenden Universitäten: Medizinische Universität Wien, Medizinische Universität Graz, Medizinische Universität Innsbruck, Medizinische Fakultät der JKU Linz.
Die Bewerbung erfolgt über den regulären MedAT-Aufnahmetest. Je nach Universität gibt es zusätzliche Anforderungen wie eine Verpflichtungserklärung oder einen Vertrag zur späteren ärztlichen Tätigkeit in der jeweiligen Region oder Institution.
Ja, oft gibt es eine gesonderte Rangliste für diese Plätze. Die erforderliche Punktezahl kann niedriger sein, als für reguläre Studienplätze, aber das hängt von Anzahl und Leistung der Bewerbenden ab.
1. Finanzielle Unterstützung während dem Studium und fixe Anstellung nach erfolgreichem Abschluss
2. Eventuell geringerer MedAT-Punkteschnitt nötig und dadurch höhere Chance auf einen Studienplatz
3. Möglichkeit zur gezielten Förderung für medizinische Versorgung in unterversorgten Regionen oder Institutionen
Ja, bei vielen gewidmeten Studienplätzen ist eine Verpflichtung vorgesehen, nach dem Studium für eine bestimmte Zeit in einer Region oder Einrichtung zu arbeiten. Wer diese Verpflichtung nicht erfüllt, muss unter Umständen einen Verpflichtungsausgleich leisten.
Die genaue Anzahl variiert und wird von den jeweiligen Universitäten festgelegt. Mehr Informationen dazu findest du hier.